09/12 – OLG Köln – Einwirken des Advertisers auf den Publisher

Hat der Advertiser eine Abmahnung erhalten, muss er jedes Verhalten, das zu einer erneuten Verletzung der betroffenen Rechte führen kann, vermeiden. Dazu gehört auch, dass er auf Publisher einwirkt und eine weitere Verletzung verhindert. Eine reine Information der Publisher mit der Aufforderung, weiteres Verhalten zu vermeiden, genügt nicht. Der Advertiser muss die Einhaltung der Vorgaben überwachen und Sanktionen bei weiteren Zuwiderhandlungen androhen.

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