09/11– OLG München – Advertiser-Haftung für Werbeseite

Ist für einen Advertiser klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend sind, so trifft ihn eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern. Kann sich der Advertiser die gebotenen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Publisher nicht im Rahmen seines Affiliate-Vertrages verschaffen, muss er die Affiliate-Verträge kündigen.

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