09/07 – LG Karlsruhe – Advertiser haftet für Fehler des Publishers

Ein Advertiser, der über ein Affiliate-System Werbeflächen für seinen Online-Shop bucht, haftet für Fehler des Publishers. Grundsätzlich ist der Publisher ein Beauftragter des Advertisers gemäß § 8 Abs. 2 UWG, seine Handlungen muss sich der Advertiser zurechnen lassen.

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