08/58 – OLG Naumburg – Fehlerhafte Versandkostenangabe

Der Händler, der seine Waren auf Google Shopping anbietet, ist für die fehlerfreie Anzeige der Daten verantwortlich. Übernimmt Google Daten falsch oder werden die Daten zu spät aktualisiert, kann sich der Händler nicht auf einen Fehler des Portals berufen.

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