08/50 – LG Köln – Teppiche mit Lockpreisen

Wird in einer AdWords-Anzeige mit einem bestimmten Preis geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass der genannte Preis nur für eine bestimmte Variante und Abnahmemenge gilt, und wird darüber auch nicht direkt auf der Landingpage aufgeklärt, sondern erst nach intensiver Suche, liegt ein Wettbewerbsverstoß wegen unlauterer Lockvogelwerbung vor.

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