08/48 – OLG Hamburg – Irreführende AdWords-Anzeige

Wird in einer AdWords-Anzeige ein konkretes Mobiltelefon zu einem Preis von „ab 1,- €“ beworben, erwartet der Nutzer, dass er unmittelbar auf der Landingpage ein Tarifangebot findet, bei dem er das beworbene Gerät zu einem Preis von 1 Euro erwerben kann. Ist dies nicht der Fall, ist die Werbung irreführend.

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