08/45 – BGH – 24-Stunden-Lieferservice

Werbung mit schnellen Lieferfristen ist unter der Voraussetzung, dass sich etwaige Einschränkungen im Rahmen dessen halten, womit der durchschnittliche Nutzer rechnet, nicht irreführend. Es genügt, wenn übliche Beschränkungen eines 24-Lieferservice auf der Landingpage transparent gemacht werden.

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