08/39 – OLG Frankfurt – Keyword „Beate Uhse“

Das Buchen von Marken Dritter als Keyword in AdWords-Anzeigen kann ein Ausnutzen der Bekanntheit der Marke darstellen. Darüber hinaus wird der Markeninhaber in ein schlechtes Licht gerückt, wenn der Werbende mit gravierenden Rabatten wirbt, da der Verbraucher annehmen kann, identische Produkte seien beim Werbenden günstiger als beim Markeninhaber.

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