08/37 – EuGH – Trittbrettfahren mit Blumen

Der Inhaber einer bekannten Marke kann einem Mitbewerber verbieten, die Marke als Keyword zu nutzen, wenn damit die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt wird (Trittbrettfahren) oder eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft (Verwässerung) oder Wertschätzung (Verunglimpfung) vorliegt.

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