08/36 – BGH – Keyword „most pralinen“

Eine AdWords-Anzeige mit der Option „Weitgehend passende Keywords“, die bei Eingabe einer geschützten Marke erscheint, ist dann zulässig, wenn sie in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die geschützte Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.

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