Der Inhaber einer Marke darf einem Werbenden verbieten, anhand eines mit dieser Marke identischen oder ihr ähnlichen Keywords in einer Suchmaschine für Produkte, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen.
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