08/26 – EuGH – Recht auf Vergessen

Jede beliebige Nennung einer Person oder sogar nur die Ermittelbarkeit einer Person auf einer Website durch Google führt dazu, dass Google personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten verstößt unter Umständen gegen die Rechte der betroffenen Person, die dann einen Anspruch auf Löschung der Verlinkung hat. Dies gilt auch dann, wenn die verlinkte Quelle rechtmäßig im Netz steht.

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