08/17 – BGH – Interne Suchmaschine – Power Ball

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass Google auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: »Power Ball«), die mit der Marke eines Dritten verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Google-Suche die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.

Zu den Einzelheiten des BGH-Urteils zur Zuässigkeit bestimmter SEO-Maßnahmen gibt es hier weitere Informationen.

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