08/07 – LG München – Beschreibende Begriffe als Marke

Eine Marke, deren einzig prägender Bestandteil das Wort »Klingeltöne« ist, ist für das Angebot von Klingeltönen nicht eintragungsfähig. Aus diesem Grund kann sich ein Unternehmen, das das Wort »Klingeltöne« in der Bezeichnung führt, nicht gegen die Verwendung dieses Wortes als Meta-Tag wehren.

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