Die Benutzung von Produktnamen konkurrierender Unternehmen, wie z.B. „Keine Freeze“, in der Angebotszeile ist zulässig, so lange der Händler sich dadurch bewusst vom Konkurrenten abgrenzen will.
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Die Benutzung von Produktnamen konkurrierender Unternehmen, wie z.B. „Keine Freeze“, in der Angebotszeile ist zulässig, so lange der Händler sich dadurch bewusst vom Konkurrenten abgrenzen will.