07/24 – KG Berlin – eBay-Verkaufsverbot für Schulranzen

Die im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems erfolgende Vorgabe Marken-Schulranzen nicht über eBay zu vertreiben, stellt eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar. Die Handhabung des selektiven Vertriebssystems ist diskriminierend, wenn der Markenhersteller einerseits wegen der Erforderlichkeit der Wahrung des Qualitätsimage seiner Waren ein Vertriebsverbot über Plattformen verlangt und die Waren andererseits selbst über Discounterketten vertreibt.

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