07/16 – OLG Köln – AdBlock Plus keine gezielte Behinderung

Im Angebot des AdBlockers AdBlock Plus liegt weder eine Schädigungsabsicht vor noch ist dieses in der Lage, wettbewerbsrechtliche Interessen der Publisher übermäßig zu beeinträchtigen. Die Whitelist-Funktion von AdBlock Plus hingegen, bei der gegen Bezahlung durch die Advertiser deren Werbung durchgelassen wird, ist wettbewerbswidrig. Die Unterdrückung erfolgt dann nicht nach vorgegebenen objektiven Kriterien, sondern gegen Zahlung eines Entgelts.

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