07/06 – OLG Bamberg – Preisnachlässe in Banner

Werden Preisnachlässe in Bannern beworben, müssen diese klar und eindeutig angegeben werden. Die relevanten Informationen zum Rabatt müssen schon zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden, weil genau dort die Anlockwirkung ansetzt.

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