07/04 – OLG Düsseldorf – Unvollständige Bannerwerbung

Einer Banner-Werbung, die nicht alle relevanten Informationen für die Kaufentscheidung des Kunden enthält, ist unlauter. Eine Angebotsbeschränkung muss bereits aus der Banner-Werbung hervorgehen und darf nicht erst auf der Folgeseite ersichtlich sein.

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