07/12 – LG Köln – Fernsehrechte umfassen nicht Internetnutzung

Werden vertraglich Nutzungsrechte für einen Werbespot eingeräumt, der grundsätzlich für die Werbung im Fernsehen vorgesehen ist, bedeutet dies nicht zugleich, dass diese Rechteeinräumung auch die werbliche Nutzung im Internet beinhaltet.

Volltext