07/03 – OLG Hamburg – 100 Gratis SMS

Wird auf einer Internetseite für »100 gratis SMS« geworben und wird der dadurch angelockte Verbraucher auf einer im Rahmen der Registrierung zwingend zu besuchenden Seite auf den im Falle einer nicht erfolgten Kündigung sich anschließenden kostenpflichtigen Vertrag hingewiesen, ist weder der Vertragsschluss noch die Geltendmachung und Durchsetzung der weiteren Entgelte aus dem Vertrag wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.

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