05/78 – OLG Düsseldorf – Werbung mit CE-Zeichen

Das Werben für ein Gerät mit der Tatsache, dass er ein CE-geprüftes Gerät handelt, stellt eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar, wenn es den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Besonderheit handelt.

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