05/70 – OLG Stuttgart – Bloßes Werturteil bei Bewertungen nicht angreifbar

Die Bezeichnung eines Hotels als Hühnerstall ist eine zulässige Meinungsäußerung. Die Grenze der Schmähkritik ist nicht überschritten, so dass weder Unterlassungs- noch Schadensersatzansprüche bestehen.

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