05/62 – OLG Köln – Beschränkung des Zugangs zu digitalen Inhalten

Kunden von Anbietern digitaler Inhalten wie Filme, Musik oder Hörbücher, muss jederzeit Zugriff auf bereits erworbene Digitalangebote ermöglicht werden. Eine Vertragsklausel, die nachträglich Zugangsbeschränkungen ermöglicht, ist unwirksam.

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