Ein Online-Shop muss es nicht hinnehmen, dass auf seiner Webseite ungewollt durch den Einsatz einer Antiviren-Software Einblendungen von Preisvergleichen erfolgen. Hierin liegt ein unzulässiges Abfangen von Kunden.
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Ein Online-Shop muss es nicht hinnehmen, dass auf seiner Webseite ungewollt durch den Einsatz einer Antiviren-Software Einblendungen von Preisvergleichen erfolgen. Hierin liegt ein unzulässiges Abfangen von Kunden.