05/45 – OLG Frankfurt – Wollen Sie wirklich keine Versicherung?

Für ein Online-Flugbuchungsportal ist es zulässig, dass sich der Verbraucher, um zu der nächsten Stufe des Check-out-Procedere zu gelangen, ausdrücklich für oder gegen die Inanspruchnahme einer Zusatzleistung entscheiden muss. Dies verstößt nicht gegen das Opt-in-Prinzip, da dieses nur verlangt, dass die Buchung der Zusatzleistung auf einer willentlichen Entscheidung des Verbrauchers beruht.

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