05/42 – LG Berlin – Unzulässige Kauf-Button-Bezeichnung

Die Beschriftung des Check-out-Buttons mit der Formulierung „Jetzt verbindlich anmelden! (Zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist unzulässig. Eine Beschriftung mit mehr als 2-3 Worten entspricht nicht der Gesetzeslage.

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