05/36 – LG Wiesbaden – Sonderangebot

Sobald ein Sonderangebot angekündigt wird, muss gewährleistet sein, dass das Produkt auch am ersten Tag zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss der Vorrat für Sonderangebote, die keine ausdrückliche Befristung enthalten, mindestens zwei Tage reichen.

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