05/12 – LG Karlsruhe – Widerruf von Nostaler-Kauf

Ein einfacher Hinweis bei In-Game-Käufen, dass mit dem Klick auf „Jetzt Kaufen“ das Widerrufsrecht erlösche, genügt nicht. Das Widerrufsrecht muss zunächst einmal bestehen, bevor es erlöschen kann.

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