05/07 – BGH – Durchsetzung einer Tiefstpreisgarantie durch Widerruf

Der Grund für den Widerruf eines Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen ist irrelevant. Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrechts ausübt, weil er die Ware anderswo günstiger bekommt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts kommt nur in krassen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers.

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