05/06 – OLG Hamm – B2B-Verkauf auf eBay

Will ein Online-Händler Verbraucher vom Vertragsschluss ausschließen, muss er geeignete Kontrollmaßnahmen anwenden. Dies gilt im besonderen Maße für eBay-Verkäufe, weil sich die Plattform sowohl an Unternehmer als auch Verbraucher richtet.

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