05/05 – KG Berlin – Großvermieter als Verbraucher

Schließt ein Selbstständiger im Fernabsatz einen Maklervertrag über die Vermittlung des Kaufs eines Grundstücks ab, kann dieser Verbraucher sein. Auch die Verwaltung größerer privater Vermögen kann als Verbraucher geschehen, so dass der Makler ein Widerrufsrecht einzuräumen hat.

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