05/04 – AG Berlin-Köpenick – Verbrauchereigenschaft bei Laptop-Kauf

Bei natürlichen Personen muss zunächst einmal davon ausgegangen werden, dass sie Verbraucher sind. Der Unternehmer muss konkrete Umstände nachweisen, aus denen es sich ergibt, dass der Kunde kein Verbraucher ist. Dies kann sich zum Beispiel daraus ergeben, dass das Produkt sinnvoll nur ein Unternehmer nutzen kann.

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