04/26 – EuGH – Links auf geklaute Playboy-Videos

Bei der Frage, ob die Verlinkung eines urheberrechtswidrig veröffentlichten Inhalts eine „öffentliche Wiedergabe“ ist, kommt es darauf an, ob der Link mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wurde. Ist dies der Fall, wird die Kenntnis der Rechtswidrigkeit vermutet.

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