04/17 – BAG – Imagefilm nach Kündigung

Auch in Arbeitsverhältnissen sind Einwilligungen in die Nutzung von Bildnissen für Fotos und Videomaterial zulässig. Eine einmal wirksam erteilte Einwilligung kann nicht einfach aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerrufen werden. Notwendig ist ein wichtiger Grund.

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