04/08 – OLG Köln – Fotonutzung bei Amazon

Im Rahmen der von der Plattform Amazon für jeweils ein Produkt mit derselben EAN-Nummer erstellten Produktseite muss es derjenige Verkäufer, dessen Produktlichtbild auf der allgemeinen Produktseite verwendet wird, hinnehmen, dass sein Foto auch zur Bebilderung desselben Produkts anderer Verkäufer durch diese auf deren Produktseite verwendet wird.

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