04/07 – LG Köln – Wettbewerbswidrige Aussage in Werbetext

Die Werbeaussage „schnellster Anbieter bundesweit“ für Internetanschlüsse ist für den Verbraucher irreführend und somit wettbewerbswidrig, da sie den unzutreffenden Anschein erweckt, dass dem Verbraucher die herausgestellten Übertragungsraten immer und ohne Einschränkung zur Verfügung stehen und der Werbende über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik jeden anderen Anbieter überbietet.

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