05/31 – OLG Bremen – Ungenaue Lieferzeitangabe

Durch die Angabe, dass die Lieferzeit in der Regel 1-2 Tage bei DHL-Versand betrage, ist für den Kunden nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar, wann er dem Verwender eine Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen kann. Eine solche Klausel ohne Benennung einer Endfrist für die Lieferung ist daher unwirksam.

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