04/06 – OLG Düsseldorf – Kurze einprägsame Form

Der Werbeslogan „Ein Himmelbett als Handgepäck“ für einen Schlafsack ist urheberrechtsfähig. Die Gegenüberstellung von Himmelbett und Handgepäck ist überraschend und witzig. Die kurze und einprägsame Form gibt dem Werbespruch eine eigene Note.

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