04/04 – LG Stuttgart – Kein Urheberrechtsschutz allein aufgrund Textlänge

Eine lediglich zweckmäßige, präzise, zutreffende und durchaus gelungene Formulierung eines Vertragswerks, die an typisch juristische Vertragsformulierungen angelehnt ist, kann nicht als überragend und überdurchschnittlich eingestuft werden. Urheberrechtsschutz besteht nicht.

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