04/02 – LG München – Urheberschutz für kurzes Karl-Valentin-Zitat

Bei einem Kurzzitat kann es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk handeln, wenn es sprachlich von einer sehr untypischen Art der Formulierung und einer dadurch bedingten komplizierten Ausdrucksweise geprägt ist, die von der Sprachüblichkeit erheblich abweicht.

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