03/23 – OLG München – Haftung beim Upload geschützter Videos durch Dritte

Diensteanbieter haften nicht für urheberrechtsverletzende Inhalte Dritter, solange sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung haben und ihnen auch keine Umstände oder Tatsachen bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung offensichtlich wird.

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