03/21 – BGH – Behauptung unwahrer Tatsachen in Blogs

Blogbetreiber haften für die Behauptungen unwahrer Tatsachen Dritter in ihrem Blog nur, wenn eine Verletzung von zumutbaren Prüfpflichten des Bloginhalts vorliegt. Solche Prüfpflichten greifen erst, soweit der Betreiber Kenntnis von dem Post erlangt. Dabei muss der Vorwurf des Betroffenen so konkret sein, dass ein Rechtsverstoß leicht zu erkennen ist.

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