03/12 – OLG Karlsruhe – Der Gewinn eines Preisausschreibens als Werbung

Wird der Gewinn eines Preisausschreibens im Rahmen des Gewinnspiels positiv beschrieben, liegt eine Werbung vor, die in geeigneter Weise zu kennzeichnen ist. Ein versteckter Hinweis: „Verlagsanzeige“ genügt dafür nicht.

Volltext