03/03– ArbG Duisburg – Kündigung wegen Beleidigung auf Facebook

Ein Mitarbeiter, der den Arbeitgeber oder Kollegen auf Facebook grob und ehrverletzend beleidigt, kann unter Umständen fristlos ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Dies gilt auch für Einträge, die nur für sog. Facebook-Freunde und Freundes Freunde sichtbar sind.

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