02/49– LG Berlin – Erkennbarkeit von Werbelink

Ein Hyperlink auf der Webseite einer Zeitung, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass er auf eine Werbeseite verwiesen wird. Fehlt es an einem deutlichen Hinweis auf den Werbecharakter, so stellt dies einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dar.

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