02/46 – LG Köln – welle.de

Der Gemeinde Welle stehen gegenüber dem Inhaber der Domain welle.de, der diese bei Sedo geparkt hält und veräußern will, keinerlei Ansprüche zu. Dagegen hat der Domain-Inhaber einen Anspruch auf Löschung des von der Gemeinde veranlassten Dispute-Eintrags.

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