02/31 – OLG Braunschweig – Google-AdWords – bananabay

Bei der Beurteilung, ob eine Domain rechtswidrig ist, muss auch auf den Inhalt der Website abgestellt werden. Ist die Internet-Domain aus einer fremden Marke und einer kritisch beschreibenden Angabe zusammengesetzt, liegt in deren Verwendung kein markenmäßiger Gebrauch. Eine Markenverletzung ist jedenfalls nicht gegeben, wenn auf der Website selbst ein Informationsforum unterhalten wird, das sich kritisch mit dem Unternehmen befasst.

 

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