02/13 – EuGH – Keine Pflicht zur Telefonnummer im Impressum

Die E-Commerce-Richtlinie ist so zu verstehen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Dies muss nicht zwingend eine Telefonnummer sein. Es kann sich dabei auch um eine elektronische Anfragemaske handeln.

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