02/08 – LG Düsseldorf – Zu viele Klicks zum Impressum

Die Transparenzanforderungen an die Impressumspflicht sind nicht erfüllt, wenn die Angaben erst auf einem dem Nutzer nicht ohne Weiteres und schon gar nicht leicht erkennbaren Weg in mehreren Schritten durch Anklicken auf mehreren Seiten auf der vierten Website zu erhalten sind.

Volltext